5-Euro-Wohnungen
So können diese Wohnungen vergeben werden:
1. Voraussetzungen zur Bewerbung
- Bewerber:innen müssen in der Regel mindestens 60 Jahre alt sein. In Ausnahmefällen können auch jüngere Personen berücksichtigt werden.
- Das Einkommen darf die für das 5-Euro-Wohnen festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten.
- Bewerber:innen und deren Mitbewohner:innen dürfen kein Auto besitzen oder während der Mietzeit anschaffen. Da es keine Parkmöglichkeiten gibt, ist eine eidesstattliche Erklärung zum Verzicht auf ein Auto erforderlich.
2. Ausschlüsse
Personen mit Suchterkrankungen oder langzeitarbeitslose Menschen sind von der Bewerbung für diese Wohnungen ausgeschlossen.
3. Bewerbungsverfahren
Interessierte Personen müssen im Wohnungsamt der Stadt Kufstein ein Bewerbungsformular (Erhebungsbogen) ausfüllen und einreichen. Zusätzlich müssen die geforderten Dokumente beigefügt werden.
4. Entscheidungsverfahren
Die endgültige Entscheidung zur Wohnungsvergabe trifft der Stadtrat, nachdem der Ausschuss für Wohnungsangelegenheiten die Bewerbung geprüft hat. Diese Vergabe kann erst stattfinden, wenn die Stadt Kufstein einen Generalmietvertrag mit der Firma Rieder Immobilien- und Beteiligungs GmbH unterzeichnet hat.

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