Änderungen bei den Kurzparkzonen
Mit April tritt die neue Kurzparkzonenverordnung in Kraft. In allen Stadtteilen gibt es Änderungen bei den Zonen, zudem kommen Neuerungen bei den Parkkarten.
Die Kurzparkzonen in Kufstein werden ausgeweitet. Nach langer Planungsarbeit und Prüfung durch das Land Tirol wird die neue Kufsteiner Kurzparkzonenverordnung - und zwei dazugehörige Verordnungen - nun umgesetzt.
Andreas Huber, Leiter der Stadtpolizei Kufstein, fasst zusammen: „Bei den Kurzparkzonen selbst werden bisher gebührenfreie zukünftig zum Teil gebührenpflichtig. Zudem wird es neue nicht gebührenpflichtige Kurzparkzonen geben.“ Dadurch soll es u. a. auch zur Entlastung in den entsprechenden Straßen kommen, da „Dauerparken“ nicht mehr möglich ist: „Wir erhoffen uns dadurch eine bessere Parksituation für Anrainer mit Anwohnerparkkarte.“
Parkgebühr bleibt unverändert
Keine Änderung gibt es bei der Höhe der Parkgebühr, die weiterhin 1 Euro pro Stunde sein wird. Die maximale Parkdauer in den Kurzparkzonen liegt ab April entweder bei 60 Minuten oder 120 Minuten. Damit kommt es zu einer Vereinheitlichung und Vereinfachung, denn bisher gab es fünf verschiedene maximale Parkzeiten.
Anwohnerparkkarten und Arbeitnehmerparkkarten
Für Anwohner:innen im Bereich der Kurzparkzonen besteht die Möglichkeit eine Anwohnerparkkarte zu beantragen. Diese kostet für das erste Auto 10 Euro pro Monat und kann bei der Stadtpolizei Kufstein beantragt werden.
Eine neue Möglichkeit besteht nun für Arbeitnehmer:innen, die nach Kufstein pendeln und denen die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar ist. Sie können dank der neuen Verordnung bei der Stadtpolizei eine kostenpflichtige Arbeitnehmerparkkarte beantragen. Diese Möglichkeit gab es bisher nicht. Andreas Huber: „Mit dieser Parkkarte ist dann das Parken in vorgegebenen Kurzparkzonen zeitlich uneingeschränkt möglich.“


- Adolf Pichler-Straße
- Alois Kemter-Straße
- Anton Karg-Straße
- Engelhartstraße
- Feldgasse
- Gilmstraße
- Hötzendorfstraße
- Jahnstraße
- Kienbergstraße (unterer Teil)
- Kinkstraße (Teilstück)
- Maximilianstraße
- Münchnerstraße
- Oskar Pirlo-Straße (bisher ausgenommener Teil)
- Pienzenauerstraße
- Speckbacherstraße
- Südtiroler Platz
- Untere Feldgasse