Kufsteiner Dukaten als Mitarbeiter:innen-Geschenk
Schenken Sie einen Einkauf in Kufstein, Ihre Mitarbeiter:innen werden es ihnen Danken.
Ein besonderes Zuckerl: Die Kufsteiner Dukaten können nicht in bar abgelöst werden, daher gelten sie bis zu einem jährlichen Betrag von € 186,- pro Mitarbeiter:in als steuer- und beitragsfreie Weihnachtsgeschenke.
Dabei zu beachten ist:
- Es dürfen jährlich maximal 186 Euro pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter für Geschenke ausgegeben werden.
- Geschenke an die Belegschaft dürfen nicht in Bargeld abgelöst werden, da Bargeldzuwendungen immer eine Steuer- und Beitragspflicht auslösen. Die Geschenke müssen Sachzuwendungen (z.B. Gutscheine, ohne Barablöse) sein.
- Geschenke dürfen keine individuelle Entlohnung darstellen, sondern müssen als generelle Zuwendung den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern aus einem bestimmten Anlass (z.B. Weihnachten) überreicht werden.
Geschenke an die Belegschaft können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Hingegen sind Weihnachtsgeschenke an Kundinnen/Kunden nur als Betriebsausgabe absetzbar, wenn sie eine Werbewirkung entfalten.
Quelle: usp.gv.at, 10/2024
Wie kommen Sie zu Ihren Kufsteiner Dukaten?
Wenn Sie eine größere Menge an Dukaten benötigen, bitte melden Sie Ihren Bedarf mit untenstehendem Formular an. Sie haben dann die Möglichkeit, nach Bestätigung durch uns die Münzen gegen direkte Bezahlung am Schalter, oder gegen Rechnung/Überweisung im Vorauszu beziehen
